Gutachten

Bei einem Kfz-Unfallschaden steht es dem Geschädigten grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung des Schadenumfangs und der Schadenhöhe zu beauftragen.

Die Beweissicherung gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

Hier einige Beispiele, für die ein Gutachten erstellt werden kann:

Unfallgutachten für alle Fahrzeuge
Haftpflichtschaden
Wertgutachten
Beweissicherung zum Unfallgeschehen
Ermittlung der Wertminderung
Reparaturrechnungsprüfung
Fahrzeugkaufberatung
Untersuchung auf verdeckte Mängel
Fahrzeugbewertung


Bei Kaskoschäden grundsätzlich Weisung der eigenen Versicherung beachten!

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