HU und AU

Hauptuntersuchung (HU)

Ob PKW, Kombi oder Mini-Van, alle müssen erstmals drei Jahre nach der Erstzulassung zur Hauptuntersuchung (HU). Danach steht dieser Termin alle zwei Jahre an. Mehr als 50 Positionen werden überprüft: von den Bremsen und der Lenkung, über das Fahrwerk und die lichttechnischen Einrichtungen bis zum Rahmen, den Aufbauten, den Sicherheitsgurten und sogar den Scheibenwischern.


 

Ein Blick auf die runde Plakette am hinteren Kennzeichen gibt Aufschluss darüber, wann es so weit ist: in der Mitte befindet sich die Jahreszahl, und die am Rand oben stehende Zahl gibt den Monat an.


Abgasuntersuchung (AU)

Bei der Abgasuntersuchung (AU) gelten sehr strenge Anforderungen. Es werden zwei Messungen an den Bauteilen vorgenommen, die für den Abgasausstoß wichtig sind. Eine bei Leerlauf und die andere bei höheren Drehzahlen.

Was das Prüfergebnis angeht gibt es hier nur "bestanden" oder "nicht bestanden".


 

Bosch Abgastestgerät FSA 560

Es geht hier nicht nur um die Umwelt, sondern auch um Ihr Fahrzeug, denn ein übermäßiger Schadstoffausstoß deutet auf Defekte hin, die den Kraftstoffverbrauch in die Höhe treiben. Im schlimmsten Fall können sie sogar das "Aus" für den Motor bedeuten.

Die sechseckige AU-Plakette befindet sich auf dem vorderen Nummernschild, und gibt wie die HU-Plakette, Fälligkeitsmonat und Jahr an.


Tipp: Bewahren Sie HU- und AU-Bericht im Handschubfach auf, damit diese bei einer etwaigen Fahrzeugkontrolle (in der sie verlangt werden können), sofort griffbereit sind.

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